AGB
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Wohnungsreservierung leider nicht ohne rechtliche Regelungen. Unsere AGB sind Vertragsgrundlage. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Leistungsanbieter
Leistungsanbieter, im folgenden Vermieter genannt, ist:
Doris Schulze & Frank Pilz / Grüne Str.14 / 38855 Wernigerode
Tiere
Sofern Sie ein Haustier mitbringen möchten, erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reservierung entweder per Mail oder telefonisch über die Möglichkeiten!
Hausordnung
Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung, oder bringen Sie sie in Kippstellung.Besonders im Winter bitten wir Sie, für ausreichende Lüftung zu sorgen. Ski, Fahrräder und ähnliche Sportgeräte sollten im Hof gelagert werden. Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen und eventuell die Heizung runter zu drehen. Achten Sie besonders darauf, dass die Herdplatten abgestellt sind. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Mieter.
All unsere Wohnungen sind NICHTRAUCHER - WOHNUNGEN!!!
Gastaufnahmevertrag
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax, Brief, oder über unser Reservierungsformular gilt als verbindlich! Die Bestätigung Ihrer Reservierung erfolgt telefonisch, per Fax, Mail, oder Brief.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Die ungefähre Anreisezeit sollte spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein.
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.